Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsabsicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung.
Generell dient die Absicherung der Berufsunfähigkeit der Erwerbsabsicherung. Abgesichert wird im Prinzip das real verfügbare Einkommen auf Nettolohnbasis, dessen Ausfall nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Damit wird auf die verrichtete berufliche Tätigkeit gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) abgestellt. Aber auch unentgeltlich verrichtete Tätigkeiten können abgesichert werden, so die der Hausfrau.
Eine vollständige Absicherung des Einkommens ist grundsätzlich nicht möglich, da das die Reaktivierung der Leistungsfälle aus Sicht der Versicherer negativ beeinflussen würde. Wer sein Einkommen von der Versicherung voll ersetzt bekommt, wird nicht viel dazu tun, über eine Umschulung oder Reha-Maßnahmen wieder zurück ins Berufsleben zu kommen.
Aber auch für den Versicherten ist es sinnvoll, nicht das Einkommen, sondern die Ausgaben abzusichern. Denn diese sind in Höhe und Laufzeit meist niedriger und kürzer als das Einkommen. Da Höhe und Laufzeit in der Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle spielen, ist die Ausgabeabsicherung in der Regel passgenauer und günstiger.