Unter Gesetz versteht man
inhaltlich (materiell) jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.
förmlich (formell) jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist.Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht.