Rundfunk ist als linearer Informations- und Kommunikationsdienst die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans mittels Telekommunikation (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MStV).
Zum Rundfunk gehören insbesondere der (in Deutschland seit dem 29. Oktober 1923 bestehende) Hörfunk (Empfangsgerät: Radio) und das Fernsehen.